Kaiserslautern (pfälzisch: Lautre) ist eine kreisfreie Industrie- und Universitätsstadt am nordwestlichen Rand des Pfälzerwalds im Süden von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Einwohner
99.292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67655, 67657, 67659, 67661, 67663
Vorwahlen
0631, 06301
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blechhammer, Bremerhof, Entersweilerhof, Espensteig, Galappmhle, Gelterswoog, Gersweilerhof, Hagelgrund, Hahnbrunnerhof, Kreuzhof, Lichtenbruch, Reicholdsmhle, Ritscherhof, Schweinsdelle, Walderholungsheim, Waschhof, Waschmhle, Wiesenthalerhof, Blechhammer, Bremerhof, Entersweilerhof, Espensteig, Galappmühle, Gelterswoog, Gersweilerhof, Hagelgrund, HahnbrunnerForsthaus, Hahnbrunnerhof, Kreuzhof, Lichtenbruch, Reicholdsmühle, Ritscherhof, Schweinsdelle, StiftswalderForsthaus, Walderholungsheim, Waschhof, Waschmühle, Wiesenthalerhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kaiserslautern
Rathausstraße 1
67655 Kaiserslautern
2. Ausländerbehörde Kaiserslautern
Rathausstraße 1
67655 Kaiserslautern
3. Ordnungsamt Kaiserslautern
Rathausstraße 1
67655 Kaiserslautern
Gemeinde Kaiserslautern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat Kaiserslautern verabschiedete den Bebauungsplan für das Pfaff-Quartier am 25. Mai 2020, und dieser wurde am 12. September 2020 rechtskräftig. Der Plan umfasst verschiedene Festsetzungen wie Solarpflicht für Neubauten, Installation von Gründächern, ein Entwässerungskonzept und ein Leitbild. Zudem wurden Verkehrsgutachten und Umweltberichte eingeholt, und es gab mehrere Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Überarbeitungen basierend auf Stellungnahmen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.