Karlstadt ist die Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Main-Spessart und liegt rund 30 Kilometer nördlich von Würzburg im mainfränkischen Weinbaugebiet.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Main-Spessart
Einwohner
14.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97753
Vorwahlen
09353, 09359, 09360, 09396
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Karlstadt, Mhlbach, Mühlbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karlstadt
Hauptstraße 1
97753 Karlstadt
2. Finanzamt Karlstadt
Am Stadtpark 1
97753 Karlstadt
3. Polizeistation Karlstadt
Am Alten Bahnhof 1
97753 Karlstadt
Gemeinde Karlstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Der Karlstadter Stadtrat hat im April 2022 den Bebauungsplan "Kita Eußenheimer Straße" beschlossen, um eine Kindertagesstätte samt Parkplätzen für 6,8 Millionen Euro an der Bundesstraße zu errichten. Die Eußenheimer Straße soll umgestaltet werden, mit verschmälerten Fahrbahnen und neuen Geh- und Radwegen. Die Bauarbeiten sollen im Herbst starten und bis Mitte 2024 abgeschlossen sein.
Zudem gab es einen Fall, in dem der Karlstadter Bauausschuss einen privaten Bauantrag für ein Wohnhaus ablehnte, weil das Gebäude zu hoch und mit der falschen Dachneigung gebaut wurde.
Es gibt auch Pläne und Überarbeitungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie dem Bebauungsplan "Ehrenfels Gelände" in Karlburg, der auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum reagiert.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.