Bundesland
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55765
Vorwahl
06782
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hasenlohe, Neumhle, Schauerheim, Virnsbergerhaag, Weiherhof, Winhausen, Hasenlohe, Neumühle, Schauerheim, Virnsbergerhaag, Weiherhof, Winhausen
Gemeinde Birkenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Birkenfeld hat den Bebauungsplan für das Neubaugebiet Haesgeswiesen aktualisiert, um neuen Bautrends zu entsprechen. Es sind jetzt andere Dächer, Tiny-Houses und Mehrfamilienhäuser erlaubt, sowie neue Regelungen für Nebenanlagen. Der veraltete Bebauungsplan, der aus dem Jahr 2002 stammt, wurde überarbeitet, um den Wünschen der Bauherren nach Abweichungen vom ursprünglichen Plan zu entsprechen.
Im Bebauungsplan "Hinter Ellenborn – 4. Änderung" wird eine Nachverdichtung im Stadtgebiet durch die Bebauung einer bisher unbebauten Fläche vorgesehen. Die Bebauung erfolgt in geschlossener Bauweise mit Hausgruppen, und es werden spezifische Festsetzungen für die Grundstücksflächen, Bauweise und Erschließung getroffen.
Ein weiterer Bebauungsplan "Südlich der Birkenfelder Hauptstraße" sieht die Verdichtung eines bisher unbebauten Bereichs mit unterschiedlichen Wohngebäuden vor, einschließlich Mehrfamilienhäusern und Einzel- und Doppelhäusern auf größeren Grundstücken. Die Erschließung soll verkehrsberuhigt erfolgen und eine sichere Fußwegachse zum bestehenden Kinderspielplatz ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.