Bundesland
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55765
Vorwahl
06782
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hasenlohe, Neumhle, Schauerheim, Virnsbergerhaag, Weiherhof, Winhausen, Hasenlohe, Neumühle, Schauerheim, Virnsbergerhaag, Weiherhof, Winhausen
Gemeinde Birkenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Birkenfeld hat den Bebauungsplan für das Neubaugebiet Haesgeswiesen aktualisiert, um neuen Bautrends zu entsprechen. Es sind jetzt andere Dächer, Tiny-Houses und Mehrfamilienhäuser erlaubt, sowie neue Regelungen für Nebenanlagen. Der veraltete Bebauungsplan, der aus dem Jahr 2002 stammt, wurde überarbeitet, um den Wünschen der Bauherren nach Abweichungen vom ursprünglichen Plan zu entsprechen.
Im Bebauungsplan "Hinter Ellenborn – 4. Änderung" wird eine Nachverdichtung im Stadtgebiet durch die Bebauung einer bisher unbebauten Fläche vorgesehen. Die Bebauung erfolgt in geschlossener Bauweise mit Hausgruppen, und es werden spezifische Festsetzungen für die Grundstücksflächen, Bauweise und Erschließung getroffen.
Ein weiterer Bebauungsplan "Südlich der Birkenfelder Hauptstraße" sieht die Verdichtung eines bisher unbebauten Bereichs mit unterschiedlichen Wohngebäuden vor, einschließlich Mehrfamilienhäusern und Einzel- und Doppelhäusern auf größeren Grundstücken. Die Erschließung soll verkehrsberuhigt erfolgen und eine sichere Fußwegachse zum bestehenden Kinderspielplatz ermöglichen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.