Sie ist nach der Kreisstadt Offenburg und hinter Lahr/Schwarzwald die drittgrößte Stadt des Ortenaukreises und bildet ein Mittelzentrum im Bereich des Oberzentrums Offenburg. Januar 1971 ist Kehl Große Kreisstadt. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
37.378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77694
Vorwahlen
07851, 07852, 07853, 07854
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kehl
Adressen:
1. Stadt Kehl
Hauptstraße 1
77694 Kehl
2. Ordnungsamt Kehl
Hauptstraße 1
77694 Kehl
3. Ausländerbehörde Kehl
Hauptstraße 1
77694 Kehl
Gemeinde Kehl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kehler Gemeinderat hat am 3. Februar 2024 den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet im Bereich „Am Rinnbach“ in Zierolshofen aufzustellen. Das Gebiet umfasst etwa 4000 Quadratmeter und soll zu einem attraktiven Wohngebiet entwickelt werden, trotz eines negativen Nachhaltigkeitschecks due to der ökologischen Auswirkungen.
Zudem wurde der Bebauungsplan „Iringheimer Straße“ angepasst, der nun ein allgemeines Wohngebiet mit einem öffentlichen Grünstreifen und Fassadenbegrünung vorsieht. Im östlichen Bereich sind Sozialwohnungen mit rund 85 Wohneinheiten geplant, während im westlichen Bereich Flächen an private Investoren verkauft werden sollen.
Ein weiteres Projekt ist der Bebauungsplan „Hanfplatz / Wasserstraße II“, der die Errichtung von etwa 70 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ermöglichen soll, um den Bedarf an Wohnbauflächen in Kehl zu decken.
Das Gewerbegebiet Neumühl ist ebenfalls in Planung, mit einem Geltungsbereich von rund 18,5 Hektar, um ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit hohen ökologischen Standards zu schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.