Sie bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden und ist nach der Kreisstadt Offenburg und den Städten Lahr/Schwarzwald und Kehl die viertgrößte Stadt des Ortenaukreises. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
25.776 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77855
Vorwahlen
07841, 07843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maiwaldsiedlung, Maiwaldsiedlung
Gemeinde Achern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Ortenau Klinikum in Achern und die Nordtangente ist in der finalen Planungsphase. Eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs fand vom 12. Juni bis 23. Juni 2023 statt, um die notwendigen Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan des Ortenau-Klinikums und der Nordtangente zu schaffen. Die Haushaltsmittel für die Erschließungsmaßnahmen sind im Kreishaushalt 2023/24 veranschlagt, und der Förderantrag soll sobald der Bebauungsplan beschlossen und die Straßenplanung das notwendige planerische Niveau erreicht hat, spätestens Anfang 2024, gestellt werden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.