Seit dem 1. Achern ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Westen Baden-Württembergs, etwa 18 Kilometer südwestlich von Baden-Baden und 19 Kilometer nordöstlich von Offenburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
25.776 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77855
Vorwahlen
07841, 07843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Maiwaldsiedlung, Maiwaldsiedlung
Gemeinde Achern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Ortenau Klinikum in Achern und die Nordtangente ist in der finalen Planungsphase. Eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs fand vom 12. Juni bis 23. Juni 2023 statt, um die notwendigen Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen. Der Flächennutzungsplan muss punktuell geändert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan des Ortenau-Klinikums und der Nordtangente zu schaffen. Die Haushaltsmittel für die Erschließungsmaßnahmen sind im Kreishaushalt 2023/24 veranschlagt, und der Förderantrag soll sobald der Bebauungsplan beschlossen und die Straßenplanung das notwendige planerische Niveau erreicht hat, spätestens Anfang 2024, gestellt werden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.