Die Gemeinde Kirkel liegt im Osten des Saarlands.
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
9992 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66459
Vorwahlen
06841, 06849
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
2. Gemeindeverwaltung Kirkel
Bahnhofstraße 12
66459 Kirkel
3. Ordnungsamt Kirkel
Rathausstraße 1
66459 Kirkel
Gemeinde Kirkel – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat am 14.11.2024 die 18. Teiländerung des Bebauungsplanes „Am Mühlenweiher“ als Satzung beschlossen, die mit dieser Bekanntmachung in Kraft tritt.
- Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Limbach Am Hirschenberg“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde eingeleitet, mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vom 02.12.2024 bis 10.01.2025.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verdistraße 4“ im Ortsteil Limbach wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung vom 22.07.2024 bis 22.08.2024 durchgeführt.
- Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der oberen Burgstraße“ im Ortsteil Kirkel-Neuhäusel wurde beschlossen, um die überbaubare Grundstücksfläche zu verschaffen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.