Homburg (im örtlichen Dialekt Humborch) ist die Kreisstadt des Saarpfalz-Kreises im Saarland
Bundesland
Saarland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
41.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66424, 66421 (Universitätsklinikum des Saarlandes)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06841,06848 (Einöd, Wörschweiler)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beeden, Bruchhof, Eichelscheid, Erbach, Heddinghausen, Huppichteroth, KarlPetershtte, Karlsberg, Lappentascherhof, Peterschulzenhaus, Rabenhorst, Reiskirchen, Sanddorf, Schtzenhof, Beeden, Bruchhof, Eichelscheid, Erbach, Heddinghausen, Huppichteroth, KarlPetershütte, Karlsberg, Lappentascherhof, Peterschulzenhaus, Rabenhorst, Reiskirchen, Sanddorf, Schützenhof
Adressen:
1. Stadt Homburg, Rathausstraße 1, 66424 Homburg
2. Ordnungsamt Homburg, Rathausstraße 1, 66424 Homburg
3. Jobcenter Homburg, Am Alten Postplatz 1, 66424 Homburg
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Im Markt Triefenstein soll noch im Februar mit der Erschließung des 2500 Quadratmeter großen Baugebietes "Remlinger Straße" in Homburg begonnen werden, mit den ersten Spatenstichen im März oder April.
- In Homburg wurde der Bebauungsplan "Westlich des Forums, Teilbereich 1, 1.BA" vom Stadtrat gebilligt, der die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf etwa 5,85 ha umfasst. Die Öffentlichkeit kann bis 28. Juni 2023 Stellungnahmen abgeben.
- Für das Universitätsklinikum in Homburg wurde der Bebauungsplan "Universitätskliniken, Teilbereich 3" angepasst, der den Neubau des Gebäudekomplexes 90 und die zukünftige räumliche Entwicklung des Klinikums einschließt. Der Plan umfasst auch die Anbindung an die L 213.
- Ein weiterer Bebauungsplan für die neue Zentralklinik in Homburg wurde erstellt, das Projekt umfasst die Integration von Chirurgie, Innerer Medizin, Neurochirurgie und der Notaufnahme unter einem Dach, mit geschätzten Baukosten von 1,2 Milliarden Euro.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.