Kirn ist eine Stadt mit 8.256 Einwohnern auf 16,53 km² an der Nahe im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Die Ortsteile Kirn-Sulzbach, dreieinhalb Kilometer flussaufwärts im Nahetal, sowie Kallenfels, am Fuße der gleichnamigen Burgruine, gehören seit 1969 zur Stadt Kirn
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55606
Vorwahl
06752
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AkvasPapiermhle, AkvasPapiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
2. Ordnungsamt Kirn
Hauptstraße 1
55606 Kirn
3. Finanzamt Bad Kreuznach
Am Schloßpark 1
55545 Bad Kreuznach
Gemeinde Kirn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Teilgebiet "Im Steinenberg, Im Hundstall" in Kirn wurde am 05.09.2024 zur Behebung bestehender Ausfertigungsmängel beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt. Die Planurkunde wurde am 13.09.2024 ausgefertigt.
Ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet "Im Herrschaftlichen Garten" ist in der Offenlage und sieht die Entwicklung eines urbanen Gebiets mit Wohnungen, gewerblichen Nutzungen, betreutem Wohnen und anderen Einrichtungen vor. Das Plangebiet liegt zwischen Sulzbacher Straße und Altstadtstraße und umfasst eine Fläche von ca. 10.625 m2.
Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend angepasst werden, da die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches bisher als Gewerbegebiet dargestellt sind.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.