Idar-Oberstein ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz. Die Edelstein- und Garnisonsstadt ist mit knapp 30.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Kommune des Landkreises und ein Mittelzentrum
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55743
Vorwahlen
06781 und 06784[2]
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Regulshausen, Regulshausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Hauptstraße 1
55743 Idar-Oberstein
2. Ordnungsamt Idar-Oberstein
Hauptstraße 1
55743 Idar-Oberstein
3. Finanzamt Idar-Oberstein
Am Schloß 1
55743 Idar-Oberstein
Gemeinde Idar-Oberstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Idar-Oberstein betreffen die Ansiedlung der Polymer-Gruppe im Gewerbe- und Industriegebiet Weidenberg. Der rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst, insbesondere bezüglich der geplanten Erschließungsstraßen, Entwässerungsanlagen und Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung. Die Anpassung des Bebauungsplans sollte im Herbst 2022 von den städtischen Gremien beschlossen werden. Der Baubeginn für die neuen Produktionsstätten der Polymer-Gruppe, die sich auf Bio-Kunststoffe konzentrieren, ist für 2024/25 geplant. Langfristig sollen hier 300 Arbeitsplätze und eine Produktionskapazität von 100.000 Tonnen entstehen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.