Die verbandsfreie Stadt ist das Ergebnis umfassender Verwaltungs- und Strukturreformen der Jahre 1933, 1969 und 1970. Die Edelstein- und Garnisonsstadt ist mit knapp 30.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Kommune des Landkreises und ein Mittelzentrum
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.423 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55743
Vorwahlen
06781 und 06784[2]
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Regulshausen, Regulshausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Hauptstraße 1
55743 Idar-Oberstein
2. Ordnungsamt Idar-Oberstein
Hauptstraße 1
55743 Idar-Oberstein
3. Finanzamt Idar-Oberstein
Am Schloß 1
55743 Idar-Oberstein
Gemeinde Idar-Oberstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Idar-Oberstein betreffen die Ansiedlung der Polymer-Gruppe im Gewerbe- und Industriegebiet Weidenberg. Der rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst, insbesondere bezüglich der geplanten Erschließungsstraßen, Entwässerungsanlagen und Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung. Die Anpassung des Bebauungsplans sollte im Herbst 2022 von den städtischen Gremien beschlossen werden. Der Baubeginn für die neuen Produktionsstätten der Polymer-Gruppe, die sich auf Bio-Kunststoffe konzentrieren, ist für 2024/25 geplant. Langfristig sollen hier 300 Arbeitsplätze und eine Produktionskapazität von 100.000 Tonnen entstehen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.