Koblentz ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald von Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
200 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17309
Vorwahlen
039743, 039748
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Koblenz
Rathausplatz 1
56068 Koblenz
2. Ordnungsamt Koblenz
Am Schloß 2
56068 Koblenz
3. Finanzamt Koblenz
Am Schloß 1
56068 Koblenz
Gemeinde Koblentz – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Koblenz plant eine Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan der Stadt Montabaur für die Erweiterung des Fashion Outlet Center (FOC) in Montabaur, da sie befürchtet, dass dies zu einem Kaufkraftabfluss und Geschäftssterben in den Städten der Region führen könnte. Ein Gutachten muss erstellt werden, um die Nichteinhaltung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV-Ziels 60 zu belegen.
Zudem hat der Stadtrat von Koblenz den Bebauungsplan für die Seilbahn bis 2031 verlängert, um den Dauerbetrieb der Seilbahn zu sichern. Ein Architektenwettbewerb für die Umgestaltung der Tal- und Bergstationen der Seilbahn wurde durchgeführt, und der Siegerentwurf des international renommierten Architekturbüros Snøhetta wurde ausgewählt.
Darüber hinaus laufen in Koblenz verschiedene Bebauungsplanverfahren für neue Wohn- und Gewerbeprojekte, wie das Rosenquartier und die Ellinger Höhe, die bis Ende 2023 bzw. Mitte 2024 abgeschlossen sein sollen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.