Seit dem 1. April 1956 ist Konstanz eine Große Kreisstadt und bildet ein Oberzentrum innerhalb der Region Hochrhein-Bodensee im Regierungsbezirk Freiburg des Landes Baden-Württemberg. In Konstanz sind zwei Hochschulen ansässig, die Universität Konstanz und die Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG)
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
84.736 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78462, 78464, 78465, 78467
Vorwahlen
07531, 07533
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Egg, Staad, Allmannsdorf, Egg, Staad
Adressen:
1. Stadtverwaltung Konstanz
Rathausplatz 1
78462 Konstanz
2. Landratsamt Konstanz
Hussenstraße 64
78462 Konstanz
3. Agentur für Arbeit Konstanz
Hussenstraße 12
78462 Konstanz
Gemeinde Konstanz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Konstanz plantSeveral neue Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplänen:
- Für das Modellquartier "Am Horn" werden die Nachbargrundstücke WA1 und WA5 voraussichtlich im dritten Quartal 2025 ausgeschrieben, vorausgesetzt die Planungen mit dem Anker sind weit genug fortgeschritten.
- Im Jahr 2025 soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des neuen Quartiers an der Europabrücke gefasst werden, damit Baurecht für das Quartier besteht. Dieses Quartier umfasst Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sowie Mobilitäts- und Freiraumkonzepte.
- Die Stadt Konstanz bietet online rund 300 rechtsverbindliche Bebauungspläne an, die auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden können, um Bauwilligen, Architekten und Interessenten einen Überblick über das geltende Planungsrecht zu geben.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.