Sie gehört zur Bundesrepublik Deutschland und liegt an der Grenze zur Schweiz. Seit dem 1. April 1956 ist Konstanz eine Große Kreisstadt und bildet ein Oberzentrum innerhalb der Region Hochrhein-Bodensee im Regierungsbezirk Freiburg des Landes Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
84.736 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78462, 78464, 78465, 78467
Vorwahlen
07531, 07533
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Egg, Staad, Allmannsdorf, Egg, Staad
Adressen:
1. Stadtverwaltung Konstanz
Rathausplatz 1
78462 Konstanz
2. Landratsamt Konstanz
Hussenstraße 64
78462 Konstanz
3. Agentur für Arbeit Konstanz
Hussenstraße 12
78462 Konstanz
Gemeinde Konstanz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Konstanz plantSeveral neue Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplänen:
- Für das Modellquartier "Am Horn" werden die Nachbargrundstücke WA1 und WA5 voraussichtlich im dritten Quartal 2025 ausgeschrieben, vorausgesetzt die Planungen mit dem Anker sind weit genug fortgeschritten.
- Im Jahr 2025 soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des neuen Quartiers an der Europabrücke gefasst werden, damit Baurecht für das Quartier besteht. Dieses Quartier umfasst Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen sowie Mobilitäts- und Freiraumkonzepte.
- Die Stadt Konstanz bietet online rund 300 rechtsverbindliche Bebauungspläne an, die auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden können, um Bauwilligen, Architekten und Interessenten einen Überblick über das geltende Planungsrecht zu geben.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.