Friedrichshafen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfriːdrɪçshaːfən (lokale und regionale Aussprache) oder frɪdrɪçsˈhaːfən] ist eine große Mittelstadt am nördlichen Ufer des Bodensees und die Kreisstadt des Bodenseekreises, zugleich dessen größte Stadt und nach Konstanz die zweitgrößte Stadt am Bodensee
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
61.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88045, 88046, 88048
Vorwahlen
07541, 07544, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fischbach, Fischbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Friedrichshafen läuft derzeit die Konzeptvergabe für das Baugebiet Lachenäcker in Kluftern, wo etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant sind. Ein weiteres neues Baugebiet ist Reinachweg-Süd, das Einfamilien-, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau kombiniert und eine zentrale Grünfläche mit Spielplatz sowie nachhaltige Bauweise umfasst. Der Satzungsbeschluss für Reinachweg-Süd ist für Herbst 2025 geplant, die Erschließungsarbeiten sollen ab Frühjahr 2026 beginnen.
Im Baugebiet Kreuzlinger Straße in Friedrichshafen-Hirschlatt sind 120 neue Wohnungen geplant, bestehend aus zehn Mehrfamilienhäusern, 14 Reihenhäusern und bis zu 28 Doppelhaushälften. Der Satzungsbeschluss hierfür ist für 2029 geplant.
Zudem wird das Gebiet Steinäcker-Süd in Friedrichshafen-Fischbach entwickelt, wo auf etwa 11.000 Quadratmetern Wohnhäuser vorgesehen sind, aber das Verfahren noch nicht gestartet wurde und der Bebauungsplan bis Ende 2029 stehen könnte.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.