Friedrichshafen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfriːdrɪçshaːfən (lokale und regionale Aussprache) oder frɪdrɪçsˈhaːfən] ist eine große Mittelstadt am nördlichen Ufer des Bodensees und die Kreisstadt des Bodenseekreises, zugleich dessen größte Stadt und nach Konstanz die zweitgrößte Stadt am Bodensee
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
61.561 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88045, 88046, 88048
Vorwahlen
07541, 07544, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fischbach, Fischbach
Gemeinde Friedrichshafen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Friedrichshafen läuft derzeit die Konzeptvergabe für das Baugebiet Lachenäcker in Kluftern, wo etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant sind. Ein weiteres neues Baugebiet ist Reinachweg-Süd, das Einfamilien-, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau kombiniert und eine zentrale Grünfläche mit Spielplatz sowie nachhaltige Bauweise umfasst. Der Satzungsbeschluss für Reinachweg-Süd ist für Herbst 2025 geplant, die Erschließungsarbeiten sollen ab Frühjahr 2026 beginnen.
Im Baugebiet Kreuzlinger Straße in Friedrichshafen-Hirschlatt sind 120 neue Wohnungen geplant, bestehend aus zehn Mehrfamilienhäusern, 14 Reihenhäusern und bis zu 28 Doppelhaushälften. Der Satzungsbeschluss hierfür ist für 2029 geplant.
Zudem wird das Gebiet Steinäcker-Süd in Friedrichshafen-Fischbach entwickelt, wo auf etwa 11.000 Quadratmetern Wohnhäuser vorgesehen sind, aber das Verfahren noch nicht gestartet wurde und der Bebauungsplan bis Ende 2029 stehen könnte.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung