Krailling ist eine nordöstlich im oberbayerischen Landkreis Starnberg gelegene Gemeinde
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7895 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
82152,82205 (Hüll),82349 (Frohnloh, Pentenried)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Krailling
Bahnhofstraße 1
82152 Krailling
2. Landratsamt Starnberg
Am Schloßpark 1
82319 Starnberg
3. Finanzamt Starnberg
Mühlstraße 2
82319 Starnberg
Gemeinde Krailling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Krailling plant eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 28, um den bestehenden Plan an aktuelle städtebauliche Ziele und rechtliche Anforderungen anzupassen. Dies betrifft verschiedene Flurnummern in der Gemarkung Krailling und soll bis zur erneuten Auslegung im Juli 2024 vorbereitet werden.
Der Gartenbauverein in Krailling bangt um seine Existenz aufgrund der Überplanung des Geländes um den Bauhof, aber der Bürgermeister Rudolph Haux versichert, dass dem Verein keine Flächen genommen werden sollen und die Gemeinde das Vereinsgelände erhalten möchte.
Zudem hat die Gemeinde einen Bebauungsplan für das ehemalige Tanklager erstellt, um einen Verladebahnhof zu verhindern und das Gelände stattdessen zu einem Ökoenergiepark zu entwickeln.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet