Kronau ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5966 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76709
Vorwahl
07253
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kronau
Hauptstraße 1
76709 Kronau
2. Ordnungsamt Kronau
Hauptstraße 1
76709 Kronau
3. Bürgeramt Kronau
Hauptstraße 1
76709 Kronau
Gemeinde Kronau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kronau hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 den Bebauungsplan „A5-Quartier“ – 2.Änderung nach §10 BauGB i.V.m. §13 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 14.02.2023 den Beschluss gefasst, den Lärmaktionsplan für die L 555 fortzuschreiben und die Öffentlichkeit zu beteiligen, wobei der Entwurf zum Lärmaktionsplan vom 20.04.2023 bis 21.05.2023 auslag.
Der Bebauungsplan Heidig Nord I - Breilingswegäcker, 2. Änderung, wurde am 15.03.2022 im beschleunigten Verfahren als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Einkaufszentrum“ im beschleunigten Verfahren wurde am 19.10.2021 zur Änderung und öffentlichen Auslegung beschlossen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.