Bis 1972 war Bruchsal Sitz des gleichnamigen Landkreises, der durch die Kreisreform zum 1. Sie ist die Stadt mit dem größten Spargelmarkt Europas, die größte Stadt des Landkreises Karlsruhe und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
45.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76646
Vorwahlen
07251, 07257
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Luisenhof, RohrbacherHof, Luisenhof, RohrbacherHof
Gemeinde Bruchsal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Abriss des ehemaligen Baumarkts Profi-Foos am 17. Januar 2024 markiert den Beginn der zweiten Phase des Masterplans „Bahnstadt Nord“ in Bruchsal. Der Gemeinderat hatte bereits im Juli 2022 den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord – Phase II“ genehmigt, der das Gebiet als urbanes Gebiet ausweist und die Entwicklung von Gewerbe- und Büroflächen zwischen dem neuen Wohnquartier und dem TRIWO Technopark vorsieht.
Eine 8.200 Quadratmeter große Fläche, einschließlich des ehemaligen Profimarkts Foos und einer zusätzlichen Parkplatzfläche, wurde an die Firma TRIWO technopark Bruchsal GmbH verkauft, um attraktive Arbeitsplätze in der Nähe des Bahnhofs zu schaffen und den Technologiestandort Bruchsal zu stärken.
Die Pläne für die Bahnstadt Nord umfassen eine Mischung aus Gewerbe-, Büro- und Wohnflächen, einschließlich des geplanten Baus eines Ärztehauses, Handels- und Gastronomieflächen sowie kleiner Wohneinheiten und eines Parkhauses.
Zusätzlich wurde im Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Bahnstadt Nord“ in zwei getrennte Verfahren aufzuteilen und den Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“ anzupassen. Dieser Plan umfasst die Errichtung einer Straße und eines Verkehrskreisels sowie die Umnutzung der Güterhallen und die Bebauung des ehemaligen Baumarktareals.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.