Bis 1972 war Bruchsal Sitz des gleichnamigen Landkreises, der durch die Kreisreform zum 1. Sie ist die Stadt mit dem größten Spargelmarkt Europas, die größte Stadt des Landkreises Karlsruhe und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
45.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76646
Vorwahlen
07251, 07257
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Luisenhof, RohrbacherHof, Luisenhof, RohrbacherHof
Gemeinde Bruchsal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Abriss des ehemaligen Baumarkts Profi-Foos am 17. Januar 2024 markiert den Beginn der zweiten Phase des Masterplans „Bahnstadt Nord“ in Bruchsal. Der Gemeinderat hatte bereits im Juli 2022 den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord – Phase II“ genehmigt, der das Gebiet als urbanes Gebiet ausweist und die Entwicklung von Gewerbe- und Büroflächen zwischen dem neuen Wohnquartier und dem TRIWO Technopark vorsieht.
Eine 8.200 Quadratmeter große Fläche, einschließlich des ehemaligen Profimarkts Foos und einer zusätzlichen Parkplatzfläche, wurde an die Firma TRIWO technopark Bruchsal GmbH verkauft, um attraktive Arbeitsplätze in der Nähe des Bahnhofs zu schaffen und den Technologiestandort Bruchsal zu stärken.
Die Pläne für die Bahnstadt Nord umfassen eine Mischung aus Gewerbe-, Büro- und Wohnflächen, einschließlich des geplanten Baus eines Ärztehauses, Handels- und Gastronomieflächen sowie kleiner Wohneinheiten und eines Parkhauses.
Zusätzlich wurde im Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Bahnstadt Nord“ in zwei getrennte Verfahren aufzuteilen und den Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“ anzupassen. Dieser Plan umfasst die Errichtung einer Straße und eines Verkehrskreisels sowie die Umnutzung der Güterhallen und die Bebauung des ehemaligen Baumarktareals.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.