Bruchsal (dialektal Brusl) ist eine Stadt am westlichen Rand des Kraichgaus, etwa 20 Kilometer nördlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Bis 1972 war Bruchsal Sitz des gleichnamigen Landkreises, der durch die Kreisreform zum 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
45.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76646
Vorwahlen
07251, 07257
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Luisenhof, RohrbacherHof, Luisenhof, RohrbacherHof
Gemeinde Bruchsal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Abriss des ehemaligen Baumarkts Profi-Foos am 17. Januar 2024 markiert den Beginn der zweiten Phase des Masterplans „Bahnstadt Nord“ in Bruchsal. Der Gemeinderat hatte bereits im Juli 2022 den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord – Phase II“ genehmigt, der das Gebiet als urbanes Gebiet ausweist und die Entwicklung von Gewerbe- und Büroflächen zwischen dem neuen Wohnquartier und dem TRIWO Technopark vorsieht.
Eine 8.200 Quadratmeter große Fläche, einschließlich des ehemaligen Profimarkts Foos und einer zusätzlichen Parkplatzfläche, wurde an die Firma TRIWO technopark Bruchsal GmbH verkauft, um attraktive Arbeitsplätze in der Nähe des Bahnhofs zu schaffen und den Technologiestandort Bruchsal zu stärken.
Die Pläne für die Bahnstadt Nord umfassen eine Mischung aus Gewerbe-, Büro- und Wohnflächen, einschließlich des geplanten Baus eines Ärztehauses, Handels- und Gastronomieflächen sowie kleiner Wohneinheiten und eines Parkhauses.
Zusätzlich wurde im Gemeinderat beschlossen, das Bebauungsplanverfahren „Bahnstadt Nord“ in zwei getrennte Verfahren aufzuteilen und den Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“ anzupassen. Dieser Plan umfasst die Errichtung einer Straße und eines Verkehrskreisels sowie die Umnutzung der Güterhallen und die Bebauung des ehemaligen Baumarktareals.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung