Juni 2004 war die Stadt Mitglied und Sitz des Amtes Kröpelin. Bis zum 13
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4811 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18236
Vorwahlen
038292, 038294
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kröpelin, Am Markt 1, 18236 Kröpelin
2. Landkreis Rostock, Am Bülowplatz 1, 18273 Güstrow
3. Agentur für Arbeit Rostock, Friedrichstraße 2, 18057 Rostock
Gemeinde Kröpelin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kröpelin hatSeveral Bebauungspläne in der Pipeline:
- Bebauungsplan Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ zielt auf die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den ehemaligen Kiessand-Abbauflächen und der Deponie in Schmadebeck. Der Vorentwurf lag vom 08.01.2024 bis 05.02.2024 öffentlich aus.
- Bebauungsplan Nr. 17 „Gemeindliche Infrastruktur an der Schulstraße“ umfasst den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte und einen Anbau an das bestehende Schulgebäude auf der Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“. Der Vorentwurf liegt vom 16.07.2024 bis 16.08.2024 öffentlich aus.
- Es gibt Pläne für ein neues Wohngebiet in Kröpelin, basierend auf dem Bebauungsplan Nr. 15 „Wohngebiet“, wobei in den kommenden Jahren 99 Grundstücke entstehen könnten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.