Kusel liegt am Kuselbach im Südwesten von Rheinland-Pfalz im Nordpfälzer Bergland. Mit knapp 5000 Einwohnern ist Kusel die zweitkleinste Kreisstadt Deutschlands
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66869
Vorwahl
06381
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fuchseck, Fuchseck
Gemeinde Kusel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibtSeveral Bebauungspläne in Kusel, aber keine spezifischen neuesten Nachrichten dazu. Hier sind einige der aktuellen Bebauungspläne:
- Am Bängertchen, 2. Erweiterung
- Am Holler
- Am Holler - Änderungsplan III und IV
- Am Neuen Berg, Teil A
- Am Schnappenberg, Bängertchen, Am Mühlberg
- Auf dem Lehen
- Auf der Staffel, Tälchen, An der Fuchsheck
- Bahnhofstraße - L360
- Brühl - Änderungsplan I und II
- Haischbach - Neufassung und Erweiterung
- Herrchenberg - Neufassung und Erweiterung II
- Kreuzwiese
- Rossberg
- Rothelsbach mit verschiedenen Änderungsplänen
- Tuchrahm, Weibergraben - Neufassung
- VEP B+F GnBH
- VEP Erweiterung Aldi
- VEP Hela Profi-Zentrum Kusel
- Walkmühle
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.