Kusel, bis 1865 Cusel geschrieben, ist die Kreisstadt des Landkreises Kusel sowie der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Mit knapp 5000 Einwohnern ist Kusel die zweitkleinste Kreisstadt Deutschlands
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66869
Vorwahl
06381
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fuchseck, Fuchseck
Gemeinde Kusel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibtSeveral Bebauungspläne in Kusel, aber keine spezifischen neuesten Nachrichten dazu. Hier sind einige der aktuellen Bebauungspläne:
- Am Bängertchen, 2. Erweiterung
- Am Holler
- Am Holler - Änderungsplan III und IV
- Am Neuen Berg, Teil A
- Am Schnappenberg, Bängertchen, Am Mühlberg
- Auf dem Lehen
- Auf der Staffel, Tälchen, An der Fuchsheck
- Bahnhofstraße - L360
- Brühl - Änderungsplan I und II
- Haischbach - Neufassung und Erweiterung
- Herrchenberg - Neufassung und Erweiterung II
- Kreuzwiese
- Rossberg
- Rothelsbach mit verschiedenen Änderungsplänen
- Tuchrahm, Weibergraben - Neufassung
- VEP B+F GnBH
- VEP Erweiterung Aldi
- VEP Hela Profi-Zentrum Kusel
- Walkmühle
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.