Kusel, bis 1865 Cusel geschrieben, ist die Kreisstadt des Landkreises Kusel sowie der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Kusel liegt am Kuselbach im Südwesten von Rheinland-Pfalz im Nordpfälzer Bergland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66869
Vorwahl
06381
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fuchseck, Fuchseck
Gemeinde Kusel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibtSeveral Bebauungspläne in Kusel, aber keine spezifischen neuesten Nachrichten dazu. Hier sind einige der aktuellen Bebauungspläne:
- Am Bängertchen, 2. Erweiterung
- Am Holler
- Am Holler - Änderungsplan III und IV
- Am Neuen Berg, Teil A
- Am Schnappenberg, Bängertchen, Am Mühlberg
- Auf dem Lehen
- Auf der Staffel, Tälchen, An der Fuchsheck
- Bahnhofstraße - L360
- Brühl - Änderungsplan I und II
- Haischbach - Neufassung und Erweiterung
- Herrchenberg - Neufassung und Erweiterung II
- Kreuzwiese
- Rossberg
- Rothelsbach mit verschiedenen Änderungsplänen
- Tuchrahm, Weibergraben - Neufassung
- VEP B+F GnBH
- VEP Erweiterung Aldi
- VEP Hela Profi-Zentrum Kusel
- Walkmühle
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.