Die Hansestadt Kyritz, auch Kyritz an der Knatter genannt, ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten von Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
9155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16866
Vorwahl
033971
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Am Schloß 1
16816 Neuruppin
3. Einwohnermeldeamt Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
Gemeinde Kyritz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Quartier im Seeviertel entsteht, mit Wohnraum für 160 Familien auf einer Fläche von 99.000 Quadratmetern, einschließlich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Kettenhäuser. Das Projekt soll barrierefreies Wohnen für alle Generationen, einschließlich Senioren und Demenz-WGs, bieten und ist mit grünen und sicheren Umgebungen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kitas und Schulen ausgestattet.
Der Bebauungsplan für das Seeviertel wurde nach Einwänden hinsichtlich der Geschosshöhen angepasst.
Zusätzlich wurde am 10. Juli 2024 der Grundstein für ein neues Veranstaltungsgebäude im Kultur|Kloster|Kyritz gelegt, und eine Baulücke in der Altstadt soll 2025 geschlossen werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.