Die Hansestadt Kyritz, auch Kyritz an der Knatter genannt, ist eine Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten von Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
9155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16866
Vorwahl
033971
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Am Schloß 1
16816 Neuruppin
3. Einwohnermeldeamt Kyritz
Breite Straße 1
16866 Kyritz
Gemeinde Kyritz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Quartier im Seeviertel entsteht, mit Wohnraum für 160 Familien auf einer Fläche von 99.000 Quadratmetern, einschließlich Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Kettenhäuser. Das Projekt soll barrierefreies Wohnen für alle Generationen, einschließlich Senioren und Demenz-WGs, bieten und ist mit grünen und sicheren Umgebungen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kitas und Schulen ausgestattet.
Der Bebauungsplan für das Seeviertel wurde nach Einwänden hinsichtlich der Geschosshöhen angepasst.
Zusätzlich wurde am 10. Juli 2024 der Grundstein für ein neues Veranstaltungsgebäude im Kultur|Kloster|Kyritz gelegt, und eine Baulücke in der Altstadt soll 2025 geschlossen werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.