Sie ist der traditionelle Hauptort des Ruppiner Landes. Zum Gedenken an den hier geborenen Dichter Theodor Fontane trägt sie den Beinamen Fontanestadt
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
31.002 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16816, 16818, 16827, 16833, 16835
Vorwahlen
03391, 033925, 033929, 033933
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuruppin, Rathausplatz 1, 16816 Neuruppin
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Breite Straße 39, 16816 Neuruppin
3. Agentur für Arbeit Neuruppin, Karl-Marx-Straße 15, 16816 Neuruppin
Gemeinde Neuruppin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Fontanestadt Neuruppin hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Zur Mesche“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 70 „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 4.4 „Holländer Mühle West“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A 24“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- 6. bis 10. Änderung des Flächennutzungsplans für verschiedene Teilbereiche wie „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“, „Zur Mesche“, „Holländer Mühle West“, „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ und „Gewerbegebiet Treskow II“: Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.