Neuruppin ist die Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Norden des Landes Brandenburg. Zum Gedenken an den hier geborenen Dichter Theodor Fontane trägt sie den Beinamen Fontanestadt
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
31.002 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16816, 16818, 16827, 16833, 16835
Vorwahlen
03391, 033925, 033929, 033933
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuruppin, Rathausplatz 1, 16816 Neuruppin
2. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Breite Straße 39, 16816 Neuruppin
3. Agentur für Arbeit Neuruppin, Karl-Marx-Straße 15, 16816 Neuruppin
Gemeinde Neuruppin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 13:30 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Fontanestadt Neuruppin hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 1.1 „Gewerbegebiet Zur Mesche“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 70 „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Bebauungsplan Nr. 4.4 „Holländer Mühle West“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 „PV-Freiflächenanlage an der A 24“: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung.
- 6. bis 10. Änderung des Flächennutzungsplans für verschiedene Teilbereiche wie „Feuerwehrstandort Gühlen-Glienicke“, „Zur Mesche“, „Holländer Mühle West“, „PV-Freiflächenanlage an der A 24“ und „Gewerbegebiet Treskow II“: Aufstellungsbeschlüsse und frühzeitige Beteiligung.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.