Kötz ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Günzburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kötz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3296 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89359
Vorwahlen
08221,0 8223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ebersbach
Adressen:
1. Stadt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
2. Ordnungsamt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
3. Bürgeramt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
Gemeinde Kötz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kötz hatSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet, um die vorbereitende Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und bestehende Verhältnisse in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach anzupassen. Dies geschieht vor allem aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Ein Bebauungsplan für den Bau eines neuen Bauhofs in Kötz wurde aufgestellt. Der neue Bauhof soll am nördlichen Ortsrand von Kötz entstehen, da der momentane Standort nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.