Kötz ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Günzburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kötz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3296 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89359
Vorwahlen
08221,0 8223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ebersbach
Adressen:
1. Stadt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
2. Ordnungsamt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
3. Bürgeramt Kötz, Hauptstraße 1, 89359 Kötz
Gemeinde Kötz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kötz hatSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet, um die vorbereitende Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und bestehende Verhältnisse in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach anzupassen. Dies geschieht vor allem aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen und zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
- Ein Bebauungsplan für den Bau eines neuen Bauhofs in Kötz wurde aufgestellt. Der neue Bauhof soll am nördlichen Ortsrand von Kötz entstehen, da der momentane Standort nicht mehr zur Verfügung steht. Dazu wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.