Burgau ist eine an der Mindel gelegene Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
10.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89331
Vorwahl
08222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burgau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Burgau hat Einwendungen gegen ein Bahnprojekt vorgebracht, weil die Unterlagen unvollständig sind und nicht darlegen, ob sich die Trassenverläufe im Vergleich zu den vorher vorgestellten Trassen verändert haben. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Wasserversorgung, der Brunnen und des Grundwasserschutzes. Zudem werden Konflikte mit den planfestgestellten und in Planfeststellung befindlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, wie dem Hochwasserrückhaltebecken im Stadtgebiet, gerügt. Die Planung widerspricht dem Regionalplan 15, da die Trassen durch Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz führen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.