In Küssaberg verläuft die wichtigste Verkehrsverbindung mit der Schweiz zwischen Waldshut-Tiengen und Schaffhausen über die Rheinbrücke Zurzach–Rheinheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
5422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79790
Vorwahlen
07741, 07742
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eichhalden
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Küssaberg
Hauptstraße 1
79790 Küssaberg
2. Ordnungsamt Küssaberg
Hauptstraße 1
79790 Küssaberg
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bahnhofstraße 12
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Küssaberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Küssaberg in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich auf die Gemeinden Klettgau und Jestetten, nicht auf Küssaberg.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.