Waldshut-Tiengen?/i (alemannisch Waldshuet-Düenge) ist eine Doppelstadt im Südwesten Baden-Württembergs unmittelbar an der Schweizer Grenze
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
24.207 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79761
Vorwahlen
07751, 07741,
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen, Marktplatz 1, 79761 Waldshut-Tiengen
2. Ordnungsamt Waldshut-Tiengen, Marktstraße 3, 79761 Waldshut-Tiengen
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen, Bahnhofstraße 14, 79761 Waldshut-Tiengen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.