Das Ostseebad Laboe [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}laˈbøː] ist eine Gemeinde in der Probstei im Kreis Plön in Schleswig-Holstein am Ostufer der Kieler Förde.
Die Gemeinde ist ein Wohn- und Urlaubsort und schmückt sich mit dem Slogan „Die Sonnenseite der Kieler Förde“.
Bundesland
Kreis
Einwohner
5344 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24235
Vorwahl
04343
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrenhorst, Haffkamp, Jägersberg, Neustein, Ahrenhorst, Haffkamp, Jägersberg, Neustein
Adressen:
1. Gemeinde Laboe
Hauptstraße 16
24235 Laboe
2. Amt Probstei
Kirchstraße 2
24211 Preetz
3. Kreis Plön
Am Bahnhof 14
24214 Neumünster
Gemeinde Laboe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Laboe hat beschlossen, die Bebauung an exponierten Stellen stärker zu steuern, um architektonischen Wildwuchs zu verhindern und das Ortsbild zu erhalten. Dieser Beschluss betrifft besonders die Strandstraße und den Hafen, wo Investoren bisher mit dem Ziel der maximalen Flächenauslastung gebaut haben. Für Eigentümer erhaltenswerter Gebäude bedeutet dies höhere Hürden bei Veränderungen, da Abstimmung mit Behörden erforderlich wird.
Zudem wurde im Mai 2024 ein Antrag zur umfassenden Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement beschlossen, das die Integration von Freiraumplanung in die Bauleitplanung einschließt und durch das KfW-Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" finanziell unterstützt wird.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.