Teile der Stadt gehören seit 2002 zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Kirchlich ist sie dem Bistum Limburg (röm.-kath.) bzw. Teile der Stadt gehören seit 2002 zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal. Juni 1969 wurde die Stadt aus den bis dahin eigenständigen Städten Niederlahnstein und Oberlahnstein gebildet. Sie liegt an der Mündung der Lahn, die fünf Kilometer südlich von Koblenz in den Rhein fließt
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
18.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56112
Vorwahl
02621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld, Allerheiligenberg, Aspich, Koppelstein, Lahneck, Rheinblick, Viktoriabrunnen, Ziegelfeld
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
2. Ordnungsamt Lahnstein
Rathausplatz 1
56112 Lahnstein
3. Finanzamt Koblenz
Am Schillertheater 1
56068 Koblenz
Gemeinde Lahnstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Lahnstein hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des urbanen Mischquartiers „Rhein Lahn Living“ gefasst, das bis 2029 fertiggestellt werden soll. Das Quartier wird nachhaltige Materialien und eine CO2-freie Energieversorgung umfassen und bis zu 1.150 Tonnen CO2 jährlich einsparen.
- Zwei Bebauungspläne für die Errichtung einer Geh- und Radweg-Brücke über die Lahn und eines weiterführenden Geh- und Radweges entlang des Rheinufers wurden aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
- Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 - Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Inhalten der Planung zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde angeordnet.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.