Langenzenn (umgangssprachlich: „Langadsen“) ist eine Stadt im nordwestlichen Landkreis Fürth in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.684 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90579, 91469
Vorwahl
09101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burggrafenhof, Gauchsmhle, Göckershof, Hagenmhle, Hammermhle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, ™denhof, Stinzendorf, Wittinghof, Burggrafenhof, Gauchsmühle, Göckershof, Hagenmühle, Hammermühle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf, Wittinghof
Adressen:
1. Stadt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
2. Ordnungsamt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
3. Bürgerbüro Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
Gemeinde Langenzenn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Horbach-Mitte" wurde beschlossen.
- Anträge zum Bebauungsplan Nr. 71 "Wilhermsdorfer Straße" gemäß § 13b BauGB sind eingereicht.
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 68 "Keidenzell Nordwest" wurde beschlossen.
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Hardgraben" ist im Verfahren.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Heimweg" im beschleunigten Verfahren ist in der Beteiligung der Nachbargemeinden.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Östlich der Keidenzeller Straße" mit Abwägung und Satzungsbeschluss ist im Gange.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Reutgraben" im Parallelverfahren wurde beschlossen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.