Langenzenn (umgangssprachlich: „Langadsen“) ist eine Stadt im nordwestlichen Landkreis Fürth in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
10.684 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90579, 91469
Vorwahl
09101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burggrafenhof, Gauchsmhle, Göckershof, Hagenmhle, Hammermhle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, ™denhof, Stinzendorf, Wittinghof, Burggrafenhof, Gauchsmühle, Göckershof, Hagenmühle, Hammermühle, Hammerschmiede, Hardhof, Hausen, Horbach, Keidenzell, Kirchfembach, Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf, Wittinghof
Adressen:
1. Stadt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
2. Ordnungsamt Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
3. Bürgerbüro Langenzenn
Hauptstraße 1
90579 Langenzenn
Gemeinde Langenzenn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 "Horbach-Mitte" wurde beschlossen.
- Anträge zum Bebauungsplan Nr. 71 "Wilhermsdorfer Straße" gemäß § 13b BauGB sind eingereicht.
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 68 "Keidenzell Nordwest" wurde beschlossen.
- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Hardgraben" ist im Verfahren.
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Heimweg" im beschleunigten Verfahren ist in der Beteiligung der Nachbargemeinden.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Östlich der Keidenzeller Straße" mit Abwägung und Satzungsbeschluss ist im Gange.
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Reutgraben" im Parallelverfahren wurde beschlossen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.