Cadolzburg (veraltet auch Kadolzburg; umgangssprachlich: „Sporch“, gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ʃbɔrχ] oder auch: „Kalschbuʳch“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
11.298 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90556
Vorwahl
09103
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ballersdorf, Deberndorf, Erzleitenmhle, Gonnersdorf, Greimersdorf, Hiltmannsdorf, Hornsegen, Kohlersmhle, Pleikershof, Roßendorf, Rtteldorf, Schwadermhle, Seckendorf, Steinbach, Taubenhof, Vogtsreichenbach, Zautendorf, Ballersdorf, Deberndorf, Erzleitenmühle, Gonnersdorf, Greimersdorf, Hiltmannsdorf, Hornsegen, Kohlersmühle, Pleikershof, Roßendorf, Rütteldorf, Schwadermühle, Seckendorf, Steinbach, Taubenhof, Vogtsreichenbach, Zautendorf
Gemeinde Cadolzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schwadermühle West in Cadolzburg ist weiterhin in der Entwicklung. Ein Ziel war, den Bebauungsplan bis März 2023 veröffentlichen und rechtskräftig machen zu lassen, aber zahlreiche Hindernisse, wie das Vorhandensein von Asbest, die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur und nachhaltige Planungsanforderungen, haben den Prozess verlangsamt.
Ein neues Projekt im Gewerbegebiet Schwadermühle West umfasst ein Verwaltungs- und Schulungszentrum mit einer modernen Raumschießanlage und einem Ladengeschäft für Jagd- und Sportschützenzubehör, das primär für die Ausbildung von Polizei- und Spezialeinheiten sowie Jägern dienen soll.
Der Bebauungsplan legt Nachhaltigkeit als zentrales Kriterium fest und muss mit wirtschaftlichen Erwägungen abgewogen werden, einschließlich der Planung von umwelt- und klimafreundlichen Vorschlägen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.