Cadolzburg (veraltet auch Kadolzburg; umgangssprachlich: „Sporch“, gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ʃbɔrχ] oder auch: „Kalschbuʳch“) ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Fürth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
11.298 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90556
Vorwahl
09103
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ballersdorf, Deberndorf, Erzleitenmhle, Gonnersdorf, Greimersdorf, Hiltmannsdorf, Hornsegen, Kohlersmhle, Pleikershof, Roßendorf, Rtteldorf, Schwadermhle, Seckendorf, Steinbach, Taubenhof, Vogtsreichenbach, Zautendorf, Ballersdorf, Deberndorf, Erzleitenmühle, Gonnersdorf, Greimersdorf, Hiltmannsdorf, Hornsegen, Kohlersmühle, Pleikershof, Roßendorf, Rütteldorf, Schwadermühle, Seckendorf, Steinbach, Taubenhof, Vogtsreichenbach, Zautendorf
Gemeinde Cadolzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schwadermühle West in Cadolzburg ist weiterhin in der Entwicklung. Ein Ziel war, den Bebauungsplan bis März 2023 veröffentlichen und rechtskräftig machen zu lassen, aber zahlreiche Hindernisse, wie das Vorhandensein von Asbest, die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur und nachhaltige Planungsanforderungen, haben den Prozess verlangsamt.
Ein neues Projekt im Gewerbegebiet Schwadermühle West umfasst ein Verwaltungs- und Schulungszentrum mit einer modernen Raumschießanlage und einem Ladengeschäft für Jagd- und Sportschützenzubehör, das primär für die Ausbildung von Polizei- und Spezialeinheiten sowie Jägern dienen soll.
Der Bebauungsplan legt Nachhaltigkeit als zentrales Kriterium fest und muss mit wirtschaftlichen Erwägungen abgewogen werden, einschließlich der Planung von umwelt- und klimafreundlichen Vorschlägen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.