Lauchhammer (niedersorbisch Łuchow) ist eine Stadt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Sie entstand 1950 als Großgemeinde aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Bockwitz, Lauchhammer, Mückenberg und Dolsthaida
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01979
Vorwahl
03574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
2. Bürgeramt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
3. Ordnungsamt Lauchhammer
Hauptstraße 1
01979 Lauchhammer
Gemeinde Lauchhammer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Lauchhammer hat den Bebauungsplan BP 4/2022 "Am Torfstichteich" aufgestellt, der aktuelle Festsetzungen für die Bodennutzung in diesem Bereich enthält.
- Es gibt eine 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die unter anderem die Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf der Fläche Fabrik 67, Kesselhaus, umfasst.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP 1/2021 für die Recyclinganlage Wolfsberge ist veröffentlicht worden.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlage auf der Fläche Brikettfabrik 67, Kesselhaus" ist ebenfalls in Arbeit.
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Bergheider See" konzentriert sich auf die Entwicklung von Bereichen für Fremdenbeherbergung, Freizeit, gastronomische Einrichtungen und regenerative Energien, obwohl dies in einem benachbarten Gebiet liegt, das aber bergbauliche Sanierungspläne betrifft, die Lauchhammer betreffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.