Senftenberg, niedersorbisch Zły Komorow, ist eine Mittelstadt im Süden Brandenburgs
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
23.232 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01945 (Peickwitz), 01968 (Brieske, Großkoschen, Niemtsch, Sedlitz, Senftenberg)01996 (Hosena)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03573, 035756 (Hosena, Peickwitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg
2. Bürgeramt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg
3. Ordnungsamt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 - 16:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf