Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Leinefelde-Worbis

Leinefelde-Worbis ist eine Kleinstadt im thüringischen Landkreis Eichsfeld. Sie entstand am 16
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
19.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37327, 37339
Vorwahlen
03605, 036074
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis
Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis 37327 Thüringen DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis

2. Bürgeramt Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis

3. Ordnungsamt Leinefelde-Worbis
Markt 1
37339 Leinefelde-Worbis
Gemeinde Leinefelde-Worbis – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Baustart für den Komplex mit Hotel und Multifunktionshalle in Leinefelde verschiebt sich auf den Sommer 2024 wegen notwendiger Details im Bebauungsplan und des damit verbundenen Genehmigungsverfahrens. Trotzdem bleibt der Investor optimistisch, dass zwei Drittel des Hotels und eine Markthalle bis zur Landesgartenschau 2026 fertiggestellt werden.

Insgesamt werden zwischen 20 und 30 Millionen Euro investiert, davon etwa 4,6 Millionen Euro für das Hotel. Die Landesgartenschau selbst wurde bereits mehrmals verschoben, zuletzt von 2024 auf 2026, wegen Verzögerungen durch die Corona-Pandemie und archäologische Funde.

Zusätzlich soll im Rahmen der Landesgartenschau ein zukunftsweisendes, nachhaltiges Wohngebiet am Rande der Südstadt Leinefelde entwickelt werden, mit etwa 140 Wohneinheiten, ohne neue Flächen zu beanspruchen.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.