Lengenwang ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
1512 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87663
Vorwahl
08364
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albisried, Außerlengenwang, Balteratsried, Bichel, Frödenberg, Greit, Hennenschwang, Hummeratsried, Luttenried, Pflaubaumen, Reuthe, Ried, Sigratsbold, Weg, Albisried, Außerlengenwang, Balteratsried, Bichel, Frödenberg, Greit, Hennenschwang, Hummeratsried, Luttenried, Pflaubaumen, Reuthe, Ried, Sigratsbold, Weg
Adressen:
1. Gemeinde Lengenwang
Hauptstraße 1
87665 Lengenwang
2. Landratsamt Ostallgäu
Bgm.-Wagner-Straße 2
87616 Marktoberdorf
3. Amtsgericht Kaufbeuren
Am Schloßplatz 1
87600 Kaufbeuren
Gemeinde Lengenwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.