Leuna ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
13.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06237
Vorwahlen
034204, 03461, 03462, 034638, 034639, 034446, 03638
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
2. Ordnungsamt Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
3. Bürgeramt Leuna, Hauptstraße 1, 06237 Leuna
Gemeinde Leuna – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Saalekreis hat rund 16 Hektar Fläche von der BVVG gekauft, um den neuen Chemiepark Leuna 3 zu entwickeln. Die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH verhandelt derzeit mit weiteren Flächeneigentümern. Seit Juni 2021 liegt der Aufstellungsbeschluss der Stadt Merseburg für den Bebauungsplan vor, und es wird intensiv an diesem gearbeitet. Eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zum Projekt wurde im Februar 2023 abgeschlossen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.