In der maßgeblich von diesen beiden Oberzentren geprägten Metropolregion Mitteldeutschland fungiert Merseburg als Mittelzentrum. Sie ist Verwaltungssitz des Saalekreises und Bestandteil des länderübergreifenden Ballungsraums der Großstädte Leipzig und Halle
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
33.641 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06217
Vorwahl
03461
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Merseburg
Am Dom 1
06217 Merseburg
Landkreis Saalekreis
Hallesche Str. 40
06217 Merseburg
Agentur für Arbeit Merseburg
An der Mauer 2
06217 Merseburg
Gemeinde Merseburg – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat von Merseburg plant den Bau einer neuen Schwimmhalle. Der favorisierte Bauplatz ist das Grundstück des früheren Hotels „Drei Schwäne“ in der Nähe des Bahnhofs. Das Verfahren für den Bebauungsplan, das auch Belange des Artenschutzes und die Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst, soll etwa eineinhalb Jahre dauern.
Zudem gibt es Pläne für ein Versorgungszentrum am Roßmarkt, für das der Bebauungsplan Nr. 66 aufgestellt wurde. Dieser Plan sieht die Errichtung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen und die Regelung der städtebaulichen Ordnung und Erschließung des Gebiets vor. Der Plan wurde im April 2023 vom Stadtrat gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Weitere Planungen umfassen den Neubau einer Sekundarschule in Merseburg, für den acht Grundstücke innerhalb eines Markterkundungsverfahrens angeboten wurden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.