Leverkusen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈleˑvɐkuːzn̩] ist eine kreisfreie Stadt und Mittelzentrum im südlichen Nordrhein-Westfalen, gehört zum Regierungsbezirk Köln, liegt geographisch im Bergischen Land und gehört somit zum Rheinland
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
163.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
51371–51381
Vorwahlen
0214, 02171, 02173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Höfen, Höfen
Gemeinde Leverkusen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Leverkusen legt einen neuen Bebauungsplan für den Gesundheitspark vor, um dem Klinikum Leverkusen größere Kapazitäten zu ermöglichen. Das Klinikum benötigt mehr und höhere Gebäude sowie zusätzliche Betten- und OP-Kapazitäten, da die aktuellen Kapazitäten den Versorgungsbedarf nicht mehr decken. Ein Hubschrauberlandeplatz und eine neue Zufahrt für Rettungswagen und Anlieferungen sind ebenfalls geplant. Der Bebauungsplan soll in den nächsten zehn Jahren schrittweise umgesetzt werden.
Der aktuelle Bebauungsplan stammt aus 2015 und bietet nicht genug Entwicklungsmöglichkeiten. Die Planung berücksichtigt auch die Auswirkungen des Hochwassers von 2021, das Teile des Klinikumsgeländes betroffen hat.
Der Bebauungsplan soll im Juni 2024 im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt beraten und vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen entschieden werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.