Odenthal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen im Westen des Rheinisch-Bergischen-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
15.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51519
Vorwahlen
02202, 02207, 02174, 02193
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amtmannscherf, Funkenhof, Glöbusch, Heidberg, Höffe, Höhe, Hollweg, Klasmhle, Königsberg, Kchenberg, Kmps, Kursiefen, Liesenbergermhle, Mennrath, Oberbech, Oberhortenbach, Oberkirsbach, Odenthal-Scheuren, Osenau, Pistershausen, Scherf, Schlinghofen, Steinhaus, Strauweiler, Unterbech, Unterkirsbach, Voiswinkel, Wingensiefen, Amtmannscherf, Funkenhof, Glöbusch, Heidberg, Höffe, Höhe, Hollweg, Klasmühle, Königsberg, Küchenberg, Kümps, Kursiefen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
2. Bürgeramt Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
3. Ordnungsamt Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
Gemeinde Odenthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Odenthal müssen Bebauungspläne angesichts von Überschwemmungen neu überdacht werden. Der Bergische Naturschutzverein fordert, dass Bebauungspläne und Baugenehmigungen Regelungen treffen, die die Versiegelung drastisch einschränken und offene Flächen ausweisen, um das Wasser dem Boden zuzuführen. Es wird empfohlen, flussnahe Flächen keiner weiteren Bebauung zuzuführen und stattdessen als Retentionsräume zu nutzen. Zudem soll der Flächennutzungsplan überprüft und geändert werden, um Überschwemmungsgebiete neu auszuweisen und bauliche Eindämmungen von Flüssen zu vermeiden.
In Odenthal selbst muss der bestehende Bebauungsplan für die ehemalige Rendantur aufgehoben werden, um eine Großtagespflege für Kinder einzurichten, die vom Rheinisch-Bergischen Kreis unterstützt wird.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.