Odenthal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen im Westen des Rheinisch-Bergischen-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
15.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51519
Vorwahlen
02202, 02207, 02174, 02193
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amtmannscherf, Funkenhof, Glöbusch, Heidberg, Höffe, Höhe, Hollweg, Klasmhle, Königsberg, Kchenberg, Kmps, Kursiefen, Liesenbergermhle, Mennrath, Oberbech, Oberhortenbach, Oberkirsbach, Odenthal-Scheuren, Osenau, Pistershausen, Scherf, Schlinghofen, Steinhaus, Strauweiler, Unterbech, Unterkirsbach, Voiswinkel, Wingensiefen, Amtmannscherf, Funkenhof, Glöbusch, Heidberg, Höffe, Höhe, Hollweg, Klasmühle, Königsberg, Küchenberg, Kümps, Kursiefen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
2. Bürgeramt Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
3. Ordnungsamt Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
Gemeinde Odenthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Odenthal müssen Bebauungspläne angesichts von Überschwemmungen neu überdacht werden. Der Bergische Naturschutzverein fordert, dass Bebauungspläne und Baugenehmigungen Regelungen treffen, die die Versiegelung drastisch einschränken und offene Flächen ausweisen, um das Wasser dem Boden zuzuführen. Es wird empfohlen, flussnahe Flächen keiner weiteren Bebauung zuzuführen und stattdessen als Retentionsräume zu nutzen. Zudem soll der Flächennutzungsplan überprüft und geändert werden, um Überschwemmungsgebiete neu auszuweisen und bauliche Eindämmungen von Flüssen zu vermeiden.
In Odenthal selbst muss der bestehende Bebauungsplan für die ehemalige Rendantur aufgehoben werden, um eine Großtagespflege für Kinder einzurichten, die vom Rheinisch-Bergischen Kreis unterstützt wird.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.