Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Odenthal

Odenthal ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen im Westen des Rheinisch-Bergischen-Kreises.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
15.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51519
Vorwahlen
02202, 02207, 02174, 02193
Adresse der Gemeinde
Altenberger-Dom-Straße 31, 51519 Odenthal
Altenberger-Dom-Straße 31, 51519 Odenthal 51519 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Amtmannscherf, Funkenhof, Glöbusch, Heidberg, Höffe, Höhe, Hollweg, Klasmhle, Königsberg, Kchenberg, Kmps, Kursiefen, Liesenbergermhle, Mennrath, Oberbech, Oberhortenbach, Oberkirsbach, Odenthal-Scheuren, Osenau, Pistershausen, Scherf, Schlinghofen, Steinhaus, Strauweiler, Unterbech, Unterkirsbach, Voiswinkel, Wingensiefen, Amtmannscherf, Funkenhof, Glöbusch, Heidberg, Höffe, Höhe, Hollweg, Klasmühle, Königsberg, Küchenberg, Kümps, Kursiefen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal

2. Bürgeramt Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal

3. Ordnungsamt Odenthal
Hauptstraße 1
51519 Odenthal
Gemeinde Odenthal – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Odenthal müssen Bebauungspläne angesichts von Überschwemmungen neu überdacht werden. Der Bergische Naturschutzverein fordert, dass Bebauungspläne und Baugenehmigungen Regelungen treffen, die die Versiegelung drastisch einschränken und offene Flächen ausweisen, um das Wasser dem Boden zuzuführen. Es wird empfohlen, flussnahe Flächen keiner weiteren Bebauung zuzuführen und stattdessen als Retentionsräume zu nutzen. Zudem soll der Flächennutzungsplan überprüft und geändert werden, um Überschwemmungsgebiete neu auszuweisen und bauliche Eindämmungen von Flüssen zu vermeiden.

In Odenthal selbst muss der bestehende Bebauungsplan für die ehemalige Rendantur aufgehoben werden, um eine Großtagespflege für Kinder einzurichten, die vom Rheinisch-Bergischen Kreis unterstützt wird.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.