Lichtentanne ist eine Gemeinde im Landkreis Zwickau in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08115
Vorwahlen
0375, 037600, 037607
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
2. Ordnungsamt Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
3. Bürgeramt Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
Gemeinde Lichtentanne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Lichtentanne ist zur Einsicht für die Bürger verfügbar. Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplans "Handwerks- und Gewerbehof in Schönfels", der im Zeitraum vom 13.10.2023 bis 12.10.2024 besprochen wird.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet