Lichtentanne ist eine Gemeinde im Landkreis Zwickau in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08115
Vorwahlen
0375, 037600, 037607
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
2. Ordnungsamt Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
3. Bürgeramt Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
Gemeinde Lichtentanne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Lichtentanne ist zur Einsicht für die Bürger verfügbar. Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplans "Handwerks- und Gewerbehof in Schönfels", der im Zeitraum vom 13.10.2023 bis 12.10.2024 besprochen wird.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.