Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lichtentanne

Lichtentanne ist eine Gemeinde im Landkreis Zwickau in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08115
Vorwahlen
0375, 037600, 037607
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne
Hauptstraße 69, 08115 Lichtentanne 08115 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne

2. Ordnungsamt Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne

3. Bürgeramt Lichtentanne
Hauptstraße 1
08301 Lichtentanne
Gemeinde Lichtentanne – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Lichtentanne ist zur Einsicht für die Bürger verfügbar. Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplans "Handwerks- und Gewerbehof in Schönfels", der im Zeitraum vom 13.10.2023 bis 12.10.2024 besprochen wird.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.