Lichterfeld-Schacksdorf (niedersorbisch Swětłe-Šachlejce) ist eine Gemeinde im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg (Deutschland) und gehört dem Amt Kleine Elster (Niederlausitz) mit Sitz in der Gemeinde Massen-Niederlausitz an.
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03238
Vorwahl
03531
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lichterfeld-Schacksdorf
Hauptstraße 1
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
2. Bürgeramt Lichterfeld-Schacksdorf
Hauptstraße 2
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
3. Ordnungsamt Lichterfeld-Schacksdorf
Am Markt 3
03238 Lichterfeld-Schacksdorf
Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.