Limburgerhof ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in der Metropolregion Rhein-Neckar und ist überregional bekannt durch das BASF-Agrarzentrum Limburgerhof.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Pfalz-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
11.578 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
67117                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06236                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhtte, AmGänsberg, InderBlöße, Kohlhof, Rehhütte                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Limburgerhof  
   Hauptstraße 1  
   67117 Limburgerhof  
2. Bürgeramt Limburgerhof  
   Hauptstraße 1  
   67117 Limburgerhof  
3. Ordnungsamt Limburgerhof  
   Hauptstraße 1  
   67117 Limburgerhof  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Limburgerhof – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:45
 
                                - Dienstag: 09:00 - 11:45
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 11:45
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 11:45
 
                                - Freitag: 09:00 - 11:45
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Der Gemeinderat von Limburgerhof hat am 17. September 2024 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pommernring“ beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 10 BauGB.
Zudem gibt es verschiedene rechtskräftige Bebauungspläne in Limburgerhof, wie den Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Denkmalschutzzone Alte und Neue Kolonie und verschiedene allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
 - Mischgebiete
 - Gewerbegebiete
 - Industriegebiete
 - Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
 
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
 - Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
 - Verhindert störende Nutzungskonflikte
 - Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
 
                             
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
 - Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
 - Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
 - "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
 - Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
 - Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
 
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.