Mutterstadt ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
13.036 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67112
Vorwahl
06234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Slzerhof, Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Sülzerhof
Adressen:
1. Gemeinde Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
2. Bürgeramt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
3. Ordnungsamt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
Gemeinde Mutterstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mutterstadt werdenSeveral Bebauungspläne umgesetzt und geplant:
- Ein privater Investor realisiert die innere Erschließung und Bebauung der Freiflächen im nördlichen Bereich zwischen Ringstraße und Schulstraße, einschließlich gemischter Wohneinheiten mit Einfamilienhäusern und Wohnungen.
- Im Ortszentrum entsteht zwischen Oggersheimer Straße und Rathausparkplatz ein mehrgeschossiger Wohnungs- und Geschäftskomplex mit 6 Häusern.
- Für das etwa 23 ha große Gebiet im Südwesten Mutterstadts zwischen Schifferstadter Straße und Von-Ketteler-Straße wurde 2019 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um zukunftsorientierte Wohnformen für ca. 1.200 Bürger zu schaffen.
- Geplant ist auch die Bebauung des Geländes zwischen dem AC-Gewichtheber-Zentrum und dem Parkplatz des Tennisclubs an der Waldstraße, einschließlich bezahlbarer Wohnungen durch den Kreiswohnungsverband.
- Weitere Bebauungsplan-Aufstellungen sind für das zentral gelegene Quartier zwischen Schulstraße, Speyerer Straße und „Schulgässchen“ vorgesehen, insbesondere zur inneren Erschließung und zur Deckung des Bedarfs an Betreuungs- und Kindertagesstättenplätzen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.