Mutterstadt ist eine verbandsfreie Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz und Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
13.036 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67112
Vorwahl
06234
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Slzerhof, Hillensheimerhof, InderHartkirch, Mandelhof, Schlichthof, Sternjagen, Sülzerhof
Adressen:
1. Gemeinde Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
2. Bürgeramt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
3. Ordnungsamt Mutterstadt
Hauptstraße 1
67112 Mutterstadt
Gemeinde Mutterstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mutterstadt werdenSeveral Bebauungspläne umgesetzt und geplant:
- Ein privater Investor realisiert die innere Erschließung und Bebauung der Freiflächen im nördlichen Bereich zwischen Ringstraße und Schulstraße, einschließlich gemischter Wohneinheiten mit Einfamilienhäusern und Wohnungen.
- Im Ortszentrum entsteht zwischen Oggersheimer Straße und Rathausparkplatz ein mehrgeschossiger Wohnungs- und Geschäftskomplex mit 6 Häusern.
- Für das etwa 23 ha große Gebiet im Südwesten Mutterstadts zwischen Schifferstadter Straße und Von-Ketteler-Straße wurde 2019 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, um zukunftsorientierte Wohnformen für ca. 1.200 Bürger zu schaffen.
- Geplant ist auch die Bebauung des Geländes zwischen dem AC-Gewichtheber-Zentrum und dem Parkplatz des Tennisclubs an der Waldstraße, einschließlich bezahlbarer Wohnungen durch den Kreiswohnungsverband.
- Weitere Bebauungsplan-Aufstellungen sind für das zentral gelegene Quartier zwischen Schulstraße, Speyerer Straße und „Schulgässchen“ vorgesehen, insbesondere zur inneren Erschließung und zur Deckung des Bedarfs an Betreuungs- und Kindertagesstättenplätzen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.