Lollar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35457
Vorwahl
06406
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
2. Bürgeramt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
3. Ordnungsamt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
Gemeinde Lollar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Der Zweckverband Lollar-Staufenberg plant eine etwa 1,0 ha umfassende Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Deckung des eigenen Energiebedarfs und eine Erweiterungsfläche für die Kläranlage. Dazu sind die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplanes, eine Umweltprüfung mit artenschutzrechtlichen Aufnahmen und eine Ausnahmegenehmigung aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.