Der Ort Rabenau ist Verwaltungssitz der sechs Ortsteile der Stadt. Diese erstreckt sich über ein Territorium von 30 Quadratkilometern am nördlichen Rand des Osterzgebirges
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
4358 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
01734
Vorwahlen
0351 (Karsdorf: 03504)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rabenau
Hauptstraße 1
01734 Rabenau
2. Ordnungsamt Rabenau
Hauptstraße 1
01734 Rabenau
3. Bürgeramt Rabenau
Hauptstraße 1
01734 Rabenau
Gemeinde Rabenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.