Markranstädt [Betonung auf der ersten Silbe] ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04420
Vorwahlen
034205, 0341, 034444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
2. Einwohnermeldeamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
3. Ordnungsamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Gemeinde Markranstädt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Markranstädt hat am 07.09.2023 den Bebauungsplan „REWE-Markt – An der Alten Zuckerfabrik“ beschlossen, der den erweiterten Neubau des bestehenden REWE-Marktes ermöglicht. Der Plan umfasst das Betriebsgelände der Ceresan Erfurt GmbH, den Bereich des REWE-Marktes und die Aufforstungsfläche nordwestlich des Kreisverkehrs.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Möbelhaus Markranstädt“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung beschlossen. Dieser Plan soll das Planungsrecht für Wohnen und Gewerbe in einem Bereich der Kernstadt Markranstädt schaffen, der durch die Leipziger Straße, das angrenzende Mischgebiet, die Oststraße und die Straße An der Renne begrenzt wird.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.