Markranstädt [Betonung auf der ersten Silbe] ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04420
Vorwahlen
034205, 0341, 034444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
2. Einwohnermeldeamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
3. Ordnungsamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Gemeinde Markranstädt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Markranstädt hat am 07.09.2023 den Bebauungsplan „REWE-Markt – An der Alten Zuckerfabrik“ beschlossen, der den erweiterten Neubau des bestehenden REWE-Marktes ermöglicht. Der Plan umfasst das Betriebsgelände der Ceresan Erfurt GmbH, den Bereich des REWE-Marktes und die Aufforstungsfläche nordwestlich des Kreisverkehrs.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Möbelhaus Markranstädt“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung beschlossen. Dieser Plan soll das Planungsrecht für Wohnen und Gewerbe in einem Bereich der Kernstadt Markranstädt schaffen, der durch die Leipziger Straße, das angrenzende Mischgebiet, die Oststraße und die Straße An der Renne begrenzt wird.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.