Marktl (manchmal inoffiziell Marktl am Inn) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2802 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84533
Vorwahl
08678
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiching, Berg, Bergham, Besserer, Buchmaier, Buchöd, Daxenthal, Deinöd, Dietweg, Dornitzen, Edhof, Eggen, Eisching, Falkenhof, Forst, Forstergtl, Forstpoint, Freiberg, Frstenberg, Garteis, Gassen, Gerling, Grimm, Grubmhle, Haarbach, Haid, Haunreit, Hofschallern, Holzhausen, Irngarting, Katzhub, Kiegl, Knab, Kobl, Kollmnz, Leiten, Lepsen, Listegg, Lohen, Mangassen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marktl, Hauptstraße 1, 84533 Marktl
2. Amtsgericht Altötting, Bahnhofstraße 4, 84508 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Luitpoldstraße 2, 84508 Altötting
Gemeinde Marktl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.