Die leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde liegt an der Salzach, die hier die Grenze zu Österreich bildet. Die alte Herzogsstadt Burghausen ist die einwohnerstärkste Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
18.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84489
Vorwahl
08677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermhle, Stacherl, Unghausen, Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermühle, Stacherl, Unghausen
Gemeinde Burghausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Burghausen hat den Bebauungsplanentwurf Nr. 29g für das Salzachareal als Satzung beschlossen, was nach langen und komplexen Planungsarbeiten erfolgte, die numerous Gutachten und die Integration vieler Themen umfassten.
- In Burghausen sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, höhere Bauhöhen zugelassen werden, wofür die entsprechenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden müssen.
- Die Stadt Münnerstadt hat eine Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 598 und 599 im Stadtteil Burghausen erlassen, um diese bisher ungenutzten Flächen für Wohnbebauung zu erschließen und die bestehende Siedlungsstruktur zu verdichten.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.