Die alte Herzogsstadt Burghausen ist die einwohnerstärkste Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting. Auf einem Höhenzug über der Altstadt erstreckt sich die Burg zu Burghausen, die mit 1051 Metern Länge die längste Burganlage der Welt ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
18.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84489
Vorwahl
08677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermhle, Stacherl, Unghausen, Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermühle, Stacherl, Unghausen
Gemeinde Burghausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Burghausen hat den Bebauungsplanentwurf Nr. 29g für das Salzachareal als Satzung beschlossen, was nach langen und komplexen Planungsarbeiten erfolgte, die numerous Gutachten und die Integration vieler Themen umfassten.
- In Burghausen sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, höhere Bauhöhen zugelassen werden, wofür die entsprechenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden müssen.
- Die Stadt Münnerstadt hat eine Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 598 und 599 im Stadtteil Burghausen erlassen, um diese bisher ungenutzten Flächen für Wohnbebauung zu erschließen und die bestehende Siedlungsstruktur zu verdichten.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.