Die alte Herzogsstadt Burghausen ist die einwohnerstärkste Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting. Auf einem Höhenzug über der Altstadt erstreckt sich die Burg zu Burghausen, die mit 1051 Metern Länge die längste Burganlage der Welt ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
18.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84489
Vorwahl
08677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermhle, Stacherl, Unghausen, Badhöring, Bergham, Brunn, Felln, Fuchshausen, Gegend, Gries, Laimgruben, Lettenthal, Marienberg, Papiermühle, Stacherl, Unghausen
Gemeinde Burghausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Burghausen hat den Bebauungsplanentwurf Nr. 29g für das Salzachareal als Satzung beschlossen, was nach langen und komplexen Planungsarbeiten erfolgte, die numerous Gutachten und die Integration vieler Themen umfassten.
- In Burghausen sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, höhere Bauhöhen zugelassen werden, wofür die entsprechenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden müssen.
- Die Stadt Münnerstadt hat eine Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 598 und 599 im Stadtteil Burghausen erlassen, um diese bisher ungenutzten Flächen für Wohnbebauung zu erschließen und die bestehende Siedlungsstruktur zu verdichten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.