Marlow ist eine amtsfreie Stadt im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4665 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18337
Vorwahl
038221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marlow
Am Markt 1
18337 Marlow
2. Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Agentur für Arbeit Ribnitz-Damgarten
An der Mühle 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Marlow – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen beschlossen und veröffentlicht:
- Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“ wurde im September 2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 25.11.2024 ausgeschrieben.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule“ im OT Gresenhorst wurde am 22.05.2024 rückwirkend zum 19.12.2023 beschlossen.
- 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg“ im OT Gresenhorst wurden am 22.05.2024 beschlossen und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben.
- 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow wurde am 22.05.2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.