Mendig ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mendig
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
9032 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56743
Vorwahl
02652
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
2. Bürgeramt Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
3. Ordnungsamt Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
Gemeinde Mendig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Erland Knaf für die Sanierung der ehemaligen Bundeswehr-Siedlung Yellowtown in Mendig ist enttäuscht über die jüngsten Entscheidungen des Mendiger Stadtrats. Der Stadtrat hat trotz einer positiven Bauvoranfrage durch die Kreisverwaltung einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine Veränderungssperre erlassen, was das Projekt erheblich verzögern könnte. Der Investor plant, diese Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen, da die ursprüngliche Versagung des Einvernehmens rechtswidrig war.
Im Fall des Martinswalds hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, trotz des Widerstands von Bürgern und Umweltbedenken. Der Martinswald ist im Flächennutzungsplan als Bodenschutzwald ausgewiesen, und die Bürgerinitiative PRO MENDIG e.V. kritisiert die Beschneidung der öffentlichen Beteiligung und die Umweltprüfung, die dem Investor zugesprochen wurde.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.