Mengen ist eine Stadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88512
Vorwahlen
07572, 07576
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Jakobstal, Ostrachmhle, Jakobstal, Ostrachmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
2. Landratsamt Sigmaringen
Karlstraße 30
72488 Sigmaringen
3. Bürgeramt Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
Gemeinde Mengen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mengen gibt es aktuell Planungen für den Bebauungsplan „Sporthalle Mengen“, der den Bau einer 3-Feld-Tennishalle mit einem angrenzenden Sanitärtrakt vorsieht. Das Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der Tennisvereine Schallstadt und Mengen. Die Halle soll eine Grundfläche von 50 m x 37 m und eine maximale Höhe von 10 m haben. Der Umweltbericht zum Plan enthält Details zu den umweltrelevanten Belangen, einschließlich der Grundwasserneubildung und der Integration eines Grünordnungsplans. Die Planung berücksichtigt auch Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.