Ravensburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʁaːvn̩sbʊʁk] oder [ˈʁaːfn̩sbʊʁk]) ist eine Mittelstadt sowie Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im südlichen Oberschwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88212–88214
Vorwahlen
0751, 07504, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelsreute, Bandeleshaus, Bchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Ravensburg, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau, Adelsreute, Bandeleshaus, Büchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ravensburg
Rathausplatz 1
88212 Ravensburg
2. Landratsamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg
3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 5
88212 Ravensburg
Gemeinde Ravensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Wohnbaugebiet Ortsmitte Schmalegg III in Ravensburg wurde am 28.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und am 03.07.2021 bekannt gemacht. Das Gebiet umfasst 14 Wohnbauplätze für Einzelhäuser und 10 für Doppelhaushälften und ist als klimaneutrales Baugebiet konzipiert mit einem Energiekonzept, das auf Erneuerbare Energien setzt. Der Bewerbungszeitraum für die Wohnbauplätze ist abgelaufen, und es befindet sich aktuell in der Zuteilung der Plätze.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.