Die ehemalige Freie Reichsstadt liegt im Schussental unweit des Bodensees und wurde aufgrund ihrer zahlreichen, gut erhaltenen mittelalterlichen Türme früher auch als „das schwäbische Nürnberg“ bezeichnet
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88212–88214
Vorwahlen
0751, 07504, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelsreute, Bandeleshaus, Bchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Ravensburg, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau, Adelsreute, Bandeleshaus, Büchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ravensburg
Rathausplatz 1
88212 Ravensburg
2. Landratsamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg
3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 5
88212 Ravensburg
Gemeinde Ravensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Wohnbaugebiet Ortsmitte Schmalegg III in Ravensburg wurde am 28.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und am 03.07.2021 bekannt gemacht. Das Gebiet umfasst 14 Wohnbauplätze für Einzelhäuser und 10 für Doppelhaushälften und ist als klimaneutrales Baugebiet konzipiert mit einem Energiekonzept, das auf Erneuerbare Energien setzt. Der Bewerbungszeitraum für die Wohnbauplätze ist abgelaufen, und es befindet sich aktuell in der Zuteilung der Plätze.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.