Ravensburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʁaːvn̩sbʊʁk] oder [ˈʁaːfn̩sbʊʁk]) ist eine Mittelstadt sowie Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im südlichen Oberschwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88212–88214
Vorwahlen
0751, 07504, 07546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelsreute, Bandeleshaus, Bchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Ravensburg, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau, Adelsreute, Bandeleshaus, Büchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ravensburg
Rathausplatz 1
88212 Ravensburg
2. Landratsamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg
3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 5
88212 Ravensburg
Gemeinde Ravensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Wohnbaugebiet Ortsmitte Schmalegg III in Ravensburg wurde am 28.06.2021 vom Gemeinderat beschlossen und am 03.07.2021 bekannt gemacht. Das Gebiet umfasst 14 Wohnbauplätze für Einzelhäuser und 10 für Doppelhaushälften und ist als klimaneutrales Baugebiet konzipiert mit einem Energiekonzept, das auf Erneuerbare Energien setzt. Der Bewerbungszeitraum für die Wohnbauplätze ist abgelaufen, und es befindet sich aktuell in der Zuteilung der Plätze.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.