Mertloch ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und wird von der Verbandsgemeinde Maifeld verwaltet, die ihren Verwaltungssitz in der Stadt Polch hat.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
1380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56753
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eltzerhof, Knzerhof, Marienhäuserhof, Eltzerhof, Künzerhof, Marienhäuserhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mertloch
Hauptstraße 1
56290 Mertloch
2. Verbandsgemeinde Maifeld
Bahnhofstraße 1
56290 Mülheim-Kärlich
3. Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Gemeinde Mertloch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.